Aktuelle Meldung: Verordnung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat in ihrer aktuellen "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung..." beschlossen, die Betriebszeiten beleuchteter Werbeanlagen einzuschränken. Die Verordnung schreibt vor, dass Lichtwerbeanlagen in der Zeit von 22 Uhr bis 16 Uhr ausgeschaltet werden müssen.

 

Die Verordnung sieht Ausnahmen vor, wenn Lichtwerbeanlagen sicherheitsrelevant sind, wie beispielsweise an Fahrgastunterständen von Haltestellen. Die komplette Verordnung finden Sie hier auf der Webseite der Bundesregierung

 

Wir empfehlen unseren Kunden in diesem Zusammenhang den Einsatz einer Zeitschaltuhr. Wenn Sie Fragen zur automatischen Schaltung Ihrer Werbeanlagen haben, stehen Ihnen die Fachberater von Delta Werbetechnik gerne zur Verfügung. 

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